Datenschutzerklärung

Informationen nach Artikel 12, 13 und 14 DS-GVO – Europäische Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO)
Nachfolgend informieren wir Sie über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch uns und die Ihnen nach den datenschutzrechtlichen Regelungen zustehenden Ansprüche und Rechte.

1. Wer ist für die Datenverarbeitung verantwortlich und an wen kann ich mich wenden?

Verantwortliche Stelle ist

Stadt Glückstadt – Der Bürgermeister

Am Markt 4
25348 Glückstadt

Eingang Gr. Schwibbogen
+49 4124 930 – 115
+49 4124 930 – 600

De-Mail:
https://www.glueckstadt.de/

Unseren behördlichen Datenschutzbeauftragten erreichen Sie bei Fragen und Anregungen zum Datenschutz wie folgt:

Datenschutzbeauftragter

Herr Kreker
Behördlicher Datenschutzbeauftragter
Am Markt 4
Zugang Gr. Schwibbogen
25348 Glückstadt

04124 930 – 503
04124 930 – 66503

Für die Wahrnehmung Ihrer Rechte können Sie sich neben Ihrer Sachbearbeitung auch an deren Fachbereichsleitung oder an den behördlichen Datenschutzbeauftragten wenden.

2. Welche Quellen und Daten nutzen wir?

Wir verarbeiten erforderliche personenbezogene Daten, die wir für die Bearbeitung Ihres Anliegens von Ihnen erhalten.
Daneben verarbeiten wir personenbezogene Daten, die wir entweder von anderen Fachbereichen/Abteilungen unseres Hauses oder von Dritten zulässigerweise (z. B. aufgrund einer Rechtsgrundlage oder einer von Ihnen erteilten Einwilligung) erhalten haben.

Weiter verarbeiten wir personenbezogene Daten, die wir aus öffentlich zugänglichen Quellen (z. B. Grundbücher, Handels- und Vereinsregister, Presse, Medien) zulässigerweise gewonnen haben und verarbeiten dürfen.

3. Wofür verarbeiten wir Ihre Daten (Zweck der Verarbeitung) und auf welcher Rechtsgrundlage?

Wir verarbeiten personenbezogene Daten im Einklang mit den Bestimmungen der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und dem Landesdatenschutzgesetz (LDSG).
Für die Bearbeitung haben wir eine Rechtsgrundlage oder Ihre Einwilligungserklärung. Die jeweiligen Rechtsgrundlagen und den Verarbeitungszweck können Sie bei Ihrer / Ihrem zuständigen Sachbearbeiter/in erfahren.

4. Widerrufsmöglichkeiten bei Einwilligungserklärungen

Einwilligungserklärungen sind freiwillig. Sie haben das Recht, nach Artikel 7 Abs. 3 DS-GVO eine abgegebene Einwilligungserklärung jederzeit zu widerrufen. Ein Widerruf ist aber nur wirksam für die Zukunft. Verarbeitungen, die vor dem Widerruf erfolgt sind, sind davon nicht betroffen.

5. Wer bekommt Ihre Daten?

Innerhalb der Stadtverwaltung Glückstadt erhalten diejenigen Stellen Zugriff auf Ihre Daten, die diese zur Erfüllung Ihrer Aufgaben benötigen und dafür eine Rechtsgrundlage bzw. Ihre Einwilligungserklärung vorweisen können.
Die Zulässigkeit der Datenverarbeitung richtet sich dabei nach Art. 6 DS-GVO.
Von uns eingesetzte Auftragsverarbeiter (Art. 28 DS-GVO) können im Rahmen der beauftragten Zwecke personenbezogene Daten erhalten. Sie sind dann aber auch zur strikten Einhaltung des Datenschutzes verpflichtet.

6. Wie lange werden Ihre Daten gespeichert?

Soweit erforderlich, verarbeiten und speichern wir Ihre personenbezogenen Daten für die Dauer des Verwaltungsverfahrens und im Rahmen der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen. Darüber hinaus unterliegen wir verschiedenen Dokumentationspflichten, die sich aus den Gesetzen und Verwaltungsregelungen ergeben.
Die für Ihr Anliegen angewendeten Fristen können Sie ebenfalls bei Ihrer / Ihrem Sachbearbeiter/in erfahren.

7. Werden Daten in ein Drittland oder an eine internationale Organisation übermittelt?

Eine Datenübermittlung in Drittstaaten (Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes – EWR) erfolgen im Rahmen gesetzlicher Bestimmungen und  aus internationalen Übereinkommen und bilateralen Verträgen (CIEC-deutschland.de).

8.    Besteht eine Pflicht zur Bereitstellung von Daten?

Sie müssen nur diejenigen personenbezogenen Daten bereitstellen, die für die Durchführung des Verwaltungsverfahrens erforderlich sind oder zu deren Erhebung wir gesetzlich verpflichtet sind.
In der Regel wird es so sein, dass die Daten offensichtlich erforderlich sind. Wenn Sie Zweifel an der Erforderlichkeit haben, fragen Sie uns.
Eine gesetzliche Mitwirkungspflicht teilt Ihnen bei der Datenerhebung Ihre / Ihr zuständige/r Sachbearbeiter/in mit.

9. Inwieweit gibt es eine automatisierte Entscheidungsfindung im Einzelfall?

Wir nutzen in den einzelnen Verwaltungsverfahren keine vollautomatisierte Entscheidungsfindung gem. Art. 22 DS-GVO.

10. Welche Datenschutzrechte haben Sie?

Jede betroffene Person hat das Recht auf Auskunft nach Art. 15 DS-GVO, das Recht auf Berichtigung nach Art. 16 DS-GVO, das Recht auf Löschung nach Art. 17 DS-GVO, das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Art. 18 DS-GVO, das Recht auf Datenübertragbarkeit aus Art. 20 DS-GVO sowie das Widerspruchsrecht nach Artikel 21 DS-GVO.
Beim Auskunftsrecht und beim Löschungsrecht gelten die Einschränkungen des Landesdatenschutzgesetzes (LDSG).
Jede betroffene Person hat das Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde,

Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein

Holstenstraße 98
24103 Kiel
www.datenschutzzentrum.de

/ +49 431 988-1223
/ +49 431 988-1200

wenn sie der Ansicht ist, dass ihre personenbezogenen Daten rechtswidrig verarbeitet werden.